Presse

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18.02.2017, 10:27 Uhr
Holzenkamp: Patienten- und Heilmittelversorgung wird gestärkt
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen, um die Situation der Patienten und Therapeuten maßgeblich zu verbessern. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Franz-Josef Holzenkamp: „Mit dem beschlossenen Gesetz wird Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen ermöglicht, ihre Patienten intensiver zu behandeln. Zukünftig darf der Therapeut selbst, unter bestimmten Voraussetzungen, über Art und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen. Auch die Rahmenbedingungen auf Ebene der Selbstverwaltung werden angepasst, damit Therapeuten ihre Vergütungssituation verbessern können. Gerade dieser Punkt ist entscheidend, um zu unterstreichen, dass Therapeuten eine sehr wichtige Rolle in unserer Gesundheitsversorgung spielen und eine leistungsgerechte Entlohnung verdienen. Schließlich geht es auch darum, junge Menschen für den Beruf des Therapeuten zu begeistern.


Der zweite wichtige Bereich des Gesetzes betrifft die Verbesserungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln: Neben der Einrichtung von Standards in Produkt- und Dienstleistungsqualität, ist es insbesondere die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses, die heraussticht. Sowohl die Verfahrensordnung zur Aufnahme neuer Hilfsmittel, als auch die Fortschreibung bereits enthaltener Produkte werden zukünftig regelmäßig aktualisiert und verbessert. So wird sichergestellt, dass auch innovative Produkte den Weg ins Hilfsmittelverzeichnis finden, der Patient umfassend über die Produkte informiert wird und eine Auswahlmöglichkeit hat.

Für die Versorgung chronischer Wunden stehen den Patienten auch weiterhin zusätzliche Behandlungsmethoden zur Verfügung.

Darüber hinaus wird der Mutterschutz für Privatversicherte verbessert: Private Krankenversicherungen können nun Tarife gestalten, die schwangeren Selbstständigen endlich eine finanzielle Absicherung für die Zeit vor und nach der Entbindung ermöglichen. Auch Kindererziehungszeiten können zusätzlich auf die Krankenversicherung der Rentner angerechnet werden.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket leisten wir also einen wichtigen Beitrag zu einer verbesserten kompetenzorientierten Gesundheitsversorgung und stärken gleichzeitig Patienten und Leistungserbringer.“

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