Die Satzung des Landkreises Vechta über die Schülerbeförderung beinhaltet einen Anspruch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 der allgemein bildenden Schulen (Primarbereich) ab einer Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule von 2 km, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10 der allgemein bildenden Schulen ( Sekundarbereich I) ab einer Mindestentfernung von 4 km.
An dieser grundsätzlichen Regelung will die CDU Fraktion festhalten.
Die CDU-Kreistagsfraktion sieht aber Handlungsbedarf in den Wintermonaten und beantragt die Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung für die Schuljahrgänge 5 und 6 ab einer Entfernung von 2 km für die „sogenannten“ Wintermonate, das heißt die Monate November bis März, durch den Landkreis Vechta. Die Satzung des Landkreises Vechta zur Schülerbeförderung soll entsprechend angepasst werden. Die Übernahme der Kosten soll erstmals ab November 2017 und ausdrücklich nur auf Antrag erfolgen.
Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt die Beratung in der Sitzung des Finanzausschusses am 18. Mai 2017.
In den Wintermonaten herrscht gerade in den frühen Morgenstunden noch Dunkelheit und dadurch sind Radwege gefährlicher als den Rest des Jahres. Auch die flächendeckende Räumung und damit Befahrbarkeit der Radwege ist nicht überall gesichert.
Ausreichend ist aus Sicht der CDU Kreistagsfraktion allerdings die Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die Schuljahrgänge 5 und 6. Da Ende Oktober und Ende März jeweils die Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit und umgekehrt erfolgt, halten wir die Kostenübernahme von November bis März für ausreichend aber auch angemessen.
Die Kostenübernahme soll nur auf Antrag erfolgen und erstmals zum November 2017 umgesetzt werden.
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